ACHTUNG die Regelungen zur Anfahrt am Speisekanal haben sich geändert.
Der Weg entlang des Speisekanals zum Oder-Spree-Kanal darf auch mit der Waldfahrgenehmigung NICHT mehr befahren werden. Der Weg ist Betriebsgelände des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts.
Es darf nur noch auf der Frankfurter Seite bis zum ehemaligen Holzabladeplatz befahren werden. Hier finden Sie die offizielle Anfahrtskizze des LAVB.